Baustellensicherheit – Tabelle

Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination

Wann wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator benötigt?

Aktivitäten nach der Baustellenverordnung
Arbeitnehmer Umfang und Art der Arbeiten Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG Vorankündgung Koordinator SiGe- Plan Unterlagen (§3 Abs.2 Nr.3)
eines Arbeitgebers kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage ja nein nein nein nein
eines Arbeitgebers kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährlichen Arbeiten ja nein nein nein nein
eines Arbeitgebers größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage ja ja nein nein nein
eines Arbeitgebers größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten ja ja nein nein nein
mehrerer Arbeitgeber kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage ja nein ja nein ja
mehrerer Arbeitgeber kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch gefährliche Arbeiten ja nein ja ja ja
mehrerer Arbeitgeber größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage ja ja ja ja ja
mehrerer Arbeitgeber größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten ja ja ja ja ja